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Gerne beraten wir Sie
als zertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder
gemäss DIN 14676
bei der Auswahl geeigneter Melder.
Auf Wunsch installieren wir die Rauchwarnmelder
Für jährliche Überprüfung bieten wir entsprechende Wartungsverträge.
Rauchmelderpflicht
Das Bewusstsein der Bevölkerung und damit auch der politischen Entscheider hat sich dahingehend geändert, dass Rauchmelder als wirkungsvolle Lebensretter wahrgenommen werden.
Bereits 13 Bundesländer haben eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume:
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
Gesetzgebung
Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde: „Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen.